Arzneimittel dürfen nur durch Apotheker an den Verbraucher abgegeben werden. Apotheker in zugelassenen Versandapotheken und in der Apotheke vor Ort garantieren die Qualität der Medikamente und die umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten.
Eine zugelassene, vertrauenswürdige Apotheke erkennen Sie an den Pflichtangaben im Impressum. Hier müssen folgende Angaben gemacht werden:
Name des Apothekers, Name und vollständige Anschrift der Apotheke, Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer.
Sollten Sie Probleme mit einer der hier aufgeführten Versandapotheken haben, steht Ihnen der BVDVA zur Seite. Senden Sie eine E-Mail an beschwerde
bvdva.de und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.