DAZ.online widerruft Beitrag vom 16.12.2016

Folgenden Widerruf hat die DAZ.online heute (11. Januar 2017) veröffentlicht: 

Widerruf

In der „DAZ.online“ unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de haben wir am 16.12.2016 unter dem Titel „Eine dreiste Argumentation“ eine Pressemeldung des BVDVA kommentiert und dabei behauptet, der Vorsitzende des BVDVA, Herr Christian Buse, fordere eine Erhöhung der an die Vor-Ort-Apotheke ausbezahlten Notdienstpauschalen und damit auch des vorher erhobenen „Notdienstgroschens“, den die (Versand-) Apotheken nicht aus ihrer Marge bezahlten, sondern allein die Kostenträger.

Diese Behauptung halten wir nicht aufrecht: Herr Buse hat in der Pressemitteilung des BVDVA vom 15. Dezember 2016 eine Aufstockung der Nacht- und notdienstpauschale gerade aus der Marge der(Versand-) Apotheke gefordert, die damit von allen abgebenden Apothekern bezahlt werden soll. Diese zusätzlichen Aufstockungsbeträge würden nach dieser Forderung gerade nicht von den Kostenträgern, sondern von allen Apothekern aus dem, was sie an einer abgegebenen Verpackung verdienen, getragen.

Wörtlich hat sich Herr Buse in der Pressemitteilung des BVDVA wie folgt geäußert:

„Ein Anreiz für Apotheken, sich also in strukturschwächeren Gegenden niederzulassen, könnte eine Aufstockung der Nacht- und Notdienstpauschale aus den Apothekenmargen sein. „Hier haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet“, so Apotheker Buse.“

(Auszug der Original Pressemitteilung des BVDVA vom 15. Dezember 2016)

Genderhinweis
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