Vergangenen Samstag hatten die FDP-Bundesfachausschüsse Gesundheit und Wirtschaft zu einem gesundheitspolitischen Gespräch eingeladen. Es hatte sich so ergeben, dass zwar Ärzte der Ausbildung nach am Tisch saßen, aber im Wesentlichen ging es um die Frage, wie eine innovative Arzneimittelversorgung in Deutschland in der Zukunft möglich ist. Für die FDP steht außer Frage, dass beide Vertriebswege ihre volle Berechtigung am Markt haben. Das sieht der BVDVA ganz genauso. Der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse und BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg haben die Positionen des BVDVA dargelegt. Dabei geht es um ein Kernelement, das den Auftakt hin zu einem intelligent ausgestalteten Strukturfonds bilden könnte.
Im Wesentlichen steht zu Beginn die Frage, welche Anreize können in einem Umfeld der freiwilligen Niederlassung - anders als in der Ärzteschaft, wo die Kassenärztliche Vereinigung einen Sicherstellungsauftrag hat, herrscht im Apothekenwesen Niederlassungsfreiheit - geschaffen werden, die es attraktiv machen, in zentrumsfernen Regionen die Produkte und Dienstleistungen einer Apotheke anzubieten. Der Vorschlag des BVDVA ist einfach wie bestechend: Aufstockung der Nacht- und Notdienstpauschale von derzeit 16 Cent pro abgegebener Packung (Einzahlung erfolgt direkt durch die Kostenträger/Krankenkassen) um weitere 16 Cent aus der Apothekenmarge. Somit käme am Ende eine Verdopplung der ausgezahlten Summe für einen Volldienst von 10 Stunden zustande. D.h. von jetzt gut 280 € auf dann 560 €. Diese Summe entspräche in etwa dem Nachtdienst eines Oberarztes in einem kommunalen Klinikum. Wer viele Packungen abgibt, was auf die Versender ja ohne Frage zutrifft, zahlt automatisch mehr ein. Starke Anbieter unterstützen somit die Schwächeren; eine zutiefst solidarische Angelegenheit.