Am 14. Dezember 2016 veröffentlichte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages einen Bericht "Zur Abgrenzung zwischen Arzneimittelversandhandel und Botendienst durch Apotheken". Daraus geht hervor, dass erhebliche Unterschiede zwischen Versandhandel und Botendienst bestehen.
Dies geht insbesondere aus der Regelmäßigkeit der Leistung hervor: Der Botendienst hat im Gegensatz zum Versandhandel reinen Ausnahmecharakter und ist lediglich auf den Einzelfall beschränkt. Ein dauerhafter Botendienst würde die Erlaubnispflichtigkeit des Versandhandels umgehen bzw. im Falle eines Verbots des Versandhandels eben jenes Verbot. Ein auf Dauer angelegter Botendienst ist dem Bericht zufolge nicht zulässig.