bevh: EuGH-Entscheidung zum Internethandel auf Plattformen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute eine Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit sogenannter selektiver Vertriebsmodelle gefällt. Demnach verstößt es gegen geltendes Recht, wenn das Anbieten von Waren auf digitalen Marktplätzen und Plattformen pauschal beschränkt wird.

Gleichzeitig wird in dem Urteil klargestellt, in welchen Fällen ein berechtigtes Interesse von Herstellern und Händlern an einem qualitativ hochwertigen Vertrieb und damit an vertriebswegspezifischen Beschränkungen weiterhin ihre Berechtigung behalten. 

Nach Auffassung des EuGH und unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung verstößt ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot.

Lesen Sie die ganze bevh-Mitteilung hier.
Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.

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