Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Stärkung der Apotheke vor Ort gebilligt. Kernanliegen dieser Vorlage ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen. Seit dem EUGH-Urteil vom 19.10.2016 sind die Arzneimittelversandhandelsunternehmen im europäischen Ausland nicht mehr an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Damit wurde diese de facto ausser Kraft gesetzt. Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) will diesen Zustand heilen. U.a. wird das Preisrecht ins Sozialrecht überführt. Wir haben dazu folgende Punkte formuliert:
- Aus BVDVA-Sicht ist es überfällig, dass nach dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 nun Bewegung in die Thematik kommt und dem ungleichen Wettbewerb (europäische Arzneimittelversandhandelsunternehmen dürfen Rabatte gewähren und deutsche nicht) entgegengewirkt wird.
- Wir hätten uns lieber ein Modell Boni/wettbewerbliche Elemente für alle Apotheken gleichermaßen gewünscht mit klaren Leitplanken bei max. 2,50€. Das entspricht in etwa dem, was das BMWi-Gutachten Ende 2017 ermittelt hat.
- Der BVDVA plädiert seit Jahren für eine Höchstpreisverordnung, anstelle des aktuellen Festpreissystems. Sie wäre 2006 schon fast Gesetz geworden: Bundestags-Drucksache 16/3100.
- Der jetzt eingeschlagene Kurs birgt leider wieder die Gefahr, dass das Verfahren am Ende in Luxemburg vor dem EUGH entschieden wird.
- Die Anpassungen bei besonderen Dienstleistungen wie z.B. im Bereich AMTS sind zu begrüßen. Auch die gesonderten Verordnungen getroffenen Regelungen zu BTM sowie bei der Nacht- und Notdienstpauschale. Hierzu hatte der BVDVA bereits 2017 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.