Laut der EU-Verordnung dürfen ab 2018 Online- & Versandhändler solche Verträge abschließen, die bisher aus guten Gründen ausgeschlossen werden konnten. Demnach müssen die Händler auch an Verbraucher aus dem EU-Ausland verkaufen.
Eine Lieferpflicht für die Online- und Versandhändler besteht jedoch nicht. Lesen Sie die ganze Pressemitteilung hier.