Die knapp 50 Mio. „grünen Verordnungen“ rezeptfreier Präparate stellen unter Einbeziehung von GKV- und Privatrezepten fast ein Drittel der Verschreibungen aller OTC-Medikamente.
Ärzte setzten in 2018 das grüne Rezept zur Empfehlung rezeptfreier Arzneimittel um gut 2 % mehr ein als im Jahr davor. Erhalten Patienten von ihrem Arzt eine OTC-Verordnung auf einem grünen Rezept, haben sie in vielen Fällen die Möglichkeit, die Kosten von ihrer Krankenkasse in bestimmtem Umfang zurückzufordern. Gegen Vorlage des grünen Rezeptes und der Apothekenquittung übernehmen aktuell mehr als 70 Krankenkassen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen Kosten für OTC-Arzneimittel.