Grundsätzlich dürfen Apotheken für die Einlösung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Boni gewähren. Wann genau die Grenze zur Illegalität bei Bonusmodellen überschritten ist, beschäftigt aber weiterhin die Gerichte. Das Landgericht Bochum hat nun ein Bonusmodell einer Apotheke, bei dem Kunden zwei Bonustaler erhalten, nachdem sie einen Arztbesuch nachweisen konnten, für zulässig gehalten. Die Richter sahen keine Verbindung zwischen der Vorlage eines Rezepts und dem Erwerb von Arzneimitteln und anderen Waren, so dass kein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vorgelegen habe.
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