Serie: Arzneimittelversorgung in Deutschland, Teil 4
Vollsortiment, Nacht- und Notdienstpflichten gehören dazu
Berlin, 24. November 2016. Versandapotheken und Apotheken vor Ort haben alles gemeinsam – bis auf eines: Die Versandapotheken versenden die Medikamente zusätzlich. Nach dem Apothekengesetz ist nur stationären Apotheken der Betrieb einer Versandapotheke gestattet.
Vollsortiment, Rezeptur, Auflagen an die Arzneimittelsicherheit und die Beratungspflicht erfüllen die Versandapotheken selbstverständlich ebenso gut wie jede andere Apotheke. Sie haben ein äußert umfangreiches Angebot an Medikamenten vorrätig. Sie haben eine Rezeptur, eine Art Labor, in dem spezielle Cremes usw. hergestellt werden. Sie befolgen alle gesetzlichen Auflagen zur Arzneimittelsicherheit und beraten auf Wunsch auch anonym per E-Mail, Telefon oder Chat, was viele Kunden aus Diskretionsgründen sogar bevorzugen.
Natürlich beteiligen sich die Versandapotheken auch am regionalen Nacht- und Notdienst und zahlen mit jeder verkauften Packung 0,16 Cent in den speziellen Nacht- und Notdienstfond ein. Dieser kommt vor allem den niedergelassenen Apotheken zu Gute, die viele Nacht- und Notdienste machen und dafür eine spezielle Vergütung erhalten. Da die Versandapotheken meist mehr Packungen an die Kunden abgeben, leisten sie auch einen überdurchschnittlichen finanziellen Beitrag zur Sicherstellung des Nacht- und Notdienstes.
Strenge Auflagen für Versandapotheken
Durch den oben genannten Unterschied müssen Versandapotheker sogar mehr gesetzliche Anforderungen beachten als niedergelassene Apotheken: Fernabsatzrechtliche Vorgaben, kostenfreie Zweitzustellung und das gesetzliche Widerrufsrecht gehören dazu. Damit sind Versandapotheken vollwertige Apotheken mit hohem Qualitätsanspruch, die den Kunden eines zusätzlich ermöglichen: Gesund zu bleiben oder zu werden – selbst wenn man die Wohnung nicht verlassen kann.
Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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