Umsetzung mobile Nutzung der eGK

Umsetzung mobile Nutzung der eGK

23.01.2024 Meldungen

Zum 01.07.2023 wurde der dritte Einlöseweg für das E-Rezept eröffnet: Seit dem können Patientinnen und Patienten, die ein Rezept vom Arzt bekommen dieses über die Identifikation mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ihrer Krankenkasse in der Apotheke einlösen. Dieses Prinzip funktioniert aber bisher nur im "stationären" Umfeld (Steckvorrichtung beim Arzt und in der Apotheke). Im Arzneimittelversandhandel, wo naturgemäß online oder fernmündlich bestellt wird, ist so ein Steckvorgang nicht möglich. Der BVDVA und seine Mitglieder haben diesen Umstand von Anbeginn kritisiert, weil damit eine Ungleichbehandlung der Vertriebswege einherging. Wenngleich die dritte Option neben der gematik-APP und dem Token-Ausdruck begrüßt wurde, weil diese zur Anwendungsverbreitung des E-Rezepts beiträgt.

In einer von der gematik am 12.12.2023 veröffentlichten Pressemitteilung hieß es u.a.: "Ferner hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, dass hinsichtlich der mobilen Nutzung der eGK ohne PIN für den digitalen Verkaufsbereich eine entsprechende Spezifikation durch die gematik erarbeitet werden soll. Entsprechende Produkt- und Anbieterzulassungen sollen dann auf Basis dieser Spezifikation erteilt werden können und somit verschiedene Anwendungsfälle im Kontext der eGK möglich werden. Die gematik plant die Veröffentlichung einer mit den Gesellschaftern, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmten Spezifikation für das 1. Quartal 2024. Erste Zulassungsverfahren sollen zeitnah danach erfolgen."

Daraufhin wurde der Entwurf der Spezifikation für den neuen Produkttypen „CardLink“ am 15.12.2023 von der gematik veröffentlicht. Stellungnahmen/Kommentierungen für diesen Entwurf wurden bis zum 05.01.2024 entgegen genommen. Die Kommentierungen werden aktuell (zweite Januarhälfte 2024) von der gematik bearbeitet und die die endgültige Spezifikation soll im Februar veröffentlicht werden.

Parallel finden technische Überlegungen im BVDVA und auch bei den Mitgliedern statt, wie die neue mobile Nutzung am Ende in die Praxis umgesetzt werden kann. Diese Gespräche laufen aktuell auf mehreren Ebenen. Bisherige Austausche zu dem Thema stimmen hoffnungsvoll, noch in der ersten Jahreshälfte 2024 ein Ergebnis zu haben. Es geht zunächst um die Software-Entwicklung, die es den Apotheken-Apps ermöglicht, auf Distanz mit dem Fachdienst zu kommunizieren - darum auch die aufwendigen Spezifikation der gematik. Der BVDVA hält seine Mitglieder hierzu auf dem Laufenden. Eine zuverlässige Lösung für alle Verbandsmitglieder wird angestrebt.

 






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