BVDVA-Stellungnahme MedCannG
01.08.2025 Meldungen
Versandapotheken sichern eine hochwertige und rechtskonforme Versorgung, auch von Medizinalcannabis
Mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Stand: 18. Juni 2025) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, den missbräuchlichen Konsum von Medizinalcannabis einzudämmen. Hierbei geht es im Wesentlichen um Maßnahmen gegen Plattformen, auf denen Cannabisblüten ohne vorherige oder fundierte ärztliche Beratung verordnet und über Versandeinrichtungen abgegeben werden. Dieses Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert. Unser Standpunkt: Eine echte Verordnung braucht einen verifizierten Aussteller, sprich Arzt oder Ärztin.
Die ausführliche und beim Bundesgesundheitsministerium eingereichte Stellungnahme haben wir hier veröffentlicht.