Amazon vorerst ohne Arzneimittel

25.04.2025 Meldungen
Ab Ende April 2025 wird es den Vertriebskanal Amazon für apothekenpflichtige Arzneimittel erst einmal in der Breite nicht mehr geben. Was ist der der Hintergrund?
Datenschutz: Das BGH-Urteil vom 27. März 2025 stellt klar: Der Verkauf von Arzneimitteln auf Amazon ist nur zulässig, wenn Kundinnen und Kunden ausdrücklich in die Erhebung und Nutzung ihrer gesundheitsbezogenen Daten einwilligen. Problem: Amazon bietet aktuell keine Möglichkeit, diese DSGVO-konforme Einwilligung im Bestellprozess einzuholen. Der Bundesgerichtshof stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Oktober 2024.
Das ist in der Praxis derzeit kein "Problem" von Amazon, sondern die Plattform nutzende Apotheken tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes. Ohne passende technische Infrastruktur riskieren die Apotheken Abmahnungen (schon vielfach erfolgt) und hohe Ordnungsgelder (bis zu 250.000 Euro). Bisher (Stand 25. April 2025) lässt der Plattformbetreiber nicht erkennen, hier eine entsprechende rechtskonforme Checkbox einzurichten. Das heißt aber auch: Der Umsatz läuft über andere Kanäle und Amazon verliert Provisionen und Webereinnahmen.
Warum erachten wir das u.a. als schlechtes Signal für den E-Commerce insgesamt?
> Marktverengung und Wettbewerbsverzerrung - Kundinnen und Kunden wichen ggf. auf weniger kontrollierte Angebote aus
> Gefährdung weiterer sensibler Produktgruppen (Nahrungsergänzung, Medizinprodukte, Kosmetika etc.)
> Innovationshemmnis und Rückschritt für den digitalen Handel
> Schlechtes Signal an die Plattformökonomie als Marktkonzept
Unser Mitglied Sanicare hat hierzu ebenfalls eine aussagekräftige Pressemitteilung veröffenlticht.