Arzneimitteltherapiesicherheit

Kern der Arzneimitteltherapiesicherheit ist der vierte, weitergeführte Aktionsplan 2016-2019. Im Jahr 2008 wurde erstmals ein bundeseinheitlicher Medikationsplan eingeführt. Erst seit dem 1.10.2016 jedoch haben Patienten, die mehr als drei Wirkstoffe verordnet bekommen, einen Rechtsanspruch auf diesen Plan. Die rechtliche Umsetzung erfolgte mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (kurz E-Health-Gesetz). Es geht darum, insbesondere multimorbide Patienten, also Menschen, die viele Wirkstoffe parallel einnehmen müssen, zu schützen und Wechselwirkungen zu vermeiden. Insgesamt gilt es, den Gebrauch von Arzneimitteln zu optimieren.

Der aktuelle Aktionsplan umfasst in der laufenden Periode 42 Maßnahmen. Schwerpunkte sind die

  • Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Informationen über Arzneimittel sowie die Kennzeichnung von Arzneimitteln
  • Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Organisation der Umsetzung und der Fortschreibung des Aktionsplanes
  • Die Fortschreibung des Aktionsplans AMTS erfolgt durch eine Koordinierungsgruppe bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).

Die Koordinierungsgruppe wird durch ein wissenschaftliches Sekretariat unterstützt. In der Koordinierungsgruppe sind vertreten: ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), ADKA (Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker), AkdÄ (s.o.), APS (Aktionsbündnis Patientensicherheit), BMG (Bundesgesundheitsministerium), DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft), DPR (Deutscher Pflegerat), KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und Patientenverbände.

Einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit leistet die IT. Aus diesem Grund findet sich der aktuelle Rechtsanspruch auf einen Medikationsplan im sog. „E-Health-Gesetz“. Geplantes Ziel war und ist es, diese Informationen auf einer elektronischen Patientenakte zusammenzufassen. Dieses Projekt ist in Gänze nach wie vor nicht vorhanden. Bisher gibt es noch keinen Standard für die ePatientenakte. Hier wird die Entwicklung der nächsten Jahre zeigen, was sich durchsetzt, mit welchen Informationen und wem diese Informationen gehören bzw. zugängliche gemacht werden können. Eine Vielfalt an Akten könnte wichtig sein, dadurch entsteht Wettbewerb und nutzerfreundliche Varianten setzen sich durch. Es müssen allerdings einheitliche Standards für die Speicherung von Daten sowie den Datenaustausch zwischen den Systemen gegeben sein.

Der Medikationsplan gilt als wesentlicher Baustein bei der Umsetzung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Allerdings weist dieser noch erhebliche Defizite auf. So haben bisher nur Patienten einen Rechtsanspruch darauf, die mehr als drei verschiedene Wirkstoffe verschrieben bekommen und der Plan wird überwiegend analog geführt. Hinzu kommen Streitigkeiten, wer diese zusätzliche Beratungsleistung ausüben darf. Bisher ist es nur der Arzt, nicht aber der Apotheker, der dem Patienten aber die Arzneimittel i.d.R. überreicht.

Zudem zeigen sich in der Praxis erhebliche Mängel. Eine aktuelle Studie der Handels-Krankenkasse Bremen in Zusammenarbeit mit Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) kommt zu diesen Ergebnissen:

  • Ein Jahr nach Einführung bekommen nur 37,7% der Versicherten, die einen Anspruch auf den Plan haben, tatsächlich einen Medikationsplan ausgehändigt
  • 25% der Befragten mit Medikationsplan sind gar nicht oder nur unzureichend über den Sinn des Plans aufgeklärt worden
  • Nur 21% sind nicht über Eingabemodalitäten und Nutzen informiert worden
  • 51,6% der Befragten mit Medikationsplan wurden nicht gefragt, ob sie sich zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke gekauft hätten
  • 43% erhielten keinen Hinweis darauf, den Plan auch beim Besuch anderer Ärzte mitzunehmen

Bis zum 1. Januar 2019 sollen die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dann den heute lediglich „schriftlichen“ (Schriftform) um einen elektronischen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu ergänzen. Das setzt aber die technische Lösung für die eGK insgesamt voraus.

Veröffentlichungen zum Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Quellen:

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