Mitgliedschaft

Fünfzehn gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft im BVDVA

Namhafte Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits dem BVDVA angeschlossen und profitieren von den umfangreichen Vorteilen.

Den Mitgliedsantrag können Sie hier herunterladen oder gleich mit PDF-Pro online ausfüllen. Gerne dnach per Email an berlin(at)bvdva(punkt)de

  • Ordentliches Mitglied
  • Assoziiertes Mitglied (ab 2024)
  • Fördermitglied
Werden auch Sie ordentliches Mitglied, denn der BVDVA:
  • vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der deutschen Versandapotheker gegenüber der Politik und der Standesvertretung.
  • leistet als freie Selbstorganisation der Versandapotheker Lobbyarbeit auf Landes- und Bundesebene.
  • vertritt die Interessen der deutschen Versandapotheker regelmäßig in den Anhörungen des Deutschen Bundestages.
  • betreibt das „Frühwarn-System Abmahnung“, durch welches die Mitglieder frühzeitig auf aktuell kursierende Abmahnungen hingewiesen werden.
  • betreibt kontinuierlich Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Versandapotheken.
  • engagiert sich für eine hohe Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel. Im Focus steht die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Bevölkerung.
  • ist Partner seiner Mitglieder und unterstützt sie auch individuell in beruflichen Belangen rund um den Arzneimittelversandhandel.
  • entwickelt Konzepte für neue Versorgungsformen (etwa DMP, Integrierte Versorgung, Digitales Rezept).
  • pflegt den Meinungs- und Interessenaustausch zwischen den Mitgliedern.
  • bietet ein Forum, auf dem sich Versandapotheker im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen können (s. BVDVA-Kongress 1x/Jahr in Berlin).
  • informiert seine Mitglieder regelmäßig elektronisch über aktuelle Entwicklungen, über kursierende Abmahnungen oder andere politisch relevante Themen.
  • hat Sonderkonditionen mit einer Anwaltskanzlei ausgehandelt: z.B. bei der Abwehr von Abmahnungen oder bei der Überprüfung bzw. Neuerstellung von AGBs.
  • berät über einen Förderpartner bei allen Fragen rund um die Einrichtung und den Ausbau eines Arzneimittelversandhandels.
  • organisiert einmal jährlich den BVDVA-Kongress als Branchentreffen zum Meinungsaustausch zwischen Versandapotheken, der pharmazeutischen Industrie und anderen Gesundheitsdienstleistern.
  • gewährt seinen Mitgliedern attraktive Sonderkonditionen (bis zu drei Frei-Tickets) für den BVDVA-Kongress.

Assoziierte Mitglieder

Diese Mitgliedskategorie steht ab 2024 zur Verfügung. Sie ist für Arzneimittelversandhandelsunternehmen vorgesehen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Sie können sich bei diesen Themen mit voller Stimme im Verband einbringen:

  • eRezept/Telematik-Infrastruktur-Themen (technisch, politisch); Digitalisierung des Gesundheitswesens im Allgemeinen
  • Marktzugangsthemen
  • Gleichberechtigung der Vertriebswege
  • Ggf. Vorgaben der Europäischen Union/Entscheidungen europäischer Gerichte
  • Temperaturvorgaben/-auflagen; Logistik von Arzneimitteln

Sie möchten als Unternehmen aus der Gesundheits-/Arzneimittelbranche die Arbeit des BVDVA unterstützen?

Die Vorteile einer Fördermitgliedschaft auf einen Blick:

  • Platzierung des Unternehmenslogos auf allen elektronischen Publikationen (Mitglieder Informationen, allgemeine Informationen an Multiplikatoren, Kongress-Depesche, Presseinformationen).
  • Sie werden mit Ihrem Logo und einer Verlinkung auf der Website des BVDVA aufgeführt.
  • Sie werden auf den Werbematerialien des BVDVA aufgeführt (Image-Flyer, Roll-Ups).
  • Sie werden über Veranstaltungsformate und Neuigkeiten aus der Welt des Arzneimittelversandhandels und eCommerce auf dem Laufenden gehalten.
  • Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt, wenn sie Sponsor des BVDVA-Kongresses werden.
  • Ein Unternehmensvertreter erhält freien Einlass für den BVDVA-Kongress. Ab dem zweiten Teilnehmer wird der reduzierte Beitrag erhoben.

Mitgliedsantrag

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.