Sichere Arzneimittel

Verbrauchertipps zum sicheren Medikamentenversand

Arzneimittel dürfen nur durch Apotheker an den Verbraucher abgegeben werden. Apotheker in zugelassenen Versandapotheken und in der Apotheke vor Ort garantieren die hohe Qualität der Medikamente und die umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten.

Eine zugelassene, vertrauenswürdige Apotheke erkennen Sie neben dem EU-Sicherheitslogo auf der Website oder im Shop einer Online-Apotheke an den Pflichtangaben im Impressum. Hier müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name des Apothekers.
  • Name und vollständige Anschrift der Apotheke.
  • Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Apothekerkammer.

Für den Medikamentenversand zugelassene Online-Apotheken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter folgendem Link.

Auch die Mitglieder des BVDVA sind ausnahmslos zugelassene Versandapotheken.

Was ist zu tun bei Zweifeln an der Seriösität eines Anbieters im Medikamentenversand?

Sollten Sie Zweifel an der Seriösität eines Arzneimittelversandhändlers haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Wenden Sie sich an die für Ihren Geschäfts-/Dienstsitz örtlich zuständige (Kriminal-) Polizeibehörde oder das Landeskriminalamt (LKA). Schildern Sie dort den Sachverhalt, legen vorhandene Unterlagen vor und erstatten ggf. Strafanzeige. Die Beamten vor Ort werden nach einer Erstbewertung alle notwendigen Maßnahmen veranlassen und Sie entsprechend beraten. Falls es erforderlich ist, erfolgt durch die zuständigen Stellen (z. B. Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften) eine Einbindung des BKA. Durch diese Verfahrensweise werden Verzögerungen vermieden und ein direkter Informationsaustausch gewährleistet.

Die unmittelbare Ermittlungszuständigkeit liegt bei den örtlichen Polizeidienststellen. Polizeiarbeit in Deutschland ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer.

Die Polizeidienststellen der Bundesländer bieten die Möglichkeit, Hinweise auf Straftaten über deren Internet-/Onlinewache zu melden. Kontaktdaten zur jeweiligen Landespolizei bzw. den Onlinewachen finden Sie hier.

Auch können Sie sich zunächst an eine (kriminalpolizeiliche) Beratungsstelle der Landespolizei wenden. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. hier.

Weitere umfangreiche Informationsangebote der deutschen Polizei und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Internet, wo Sie viele Informationen zu verschiedenen Deliktsbereichen und auch Verhaltenstipps finden, gibt es unter diesen Adressen:

Checkliste für den Online-Einkauf:

  • Impressum prüfen!
  • Zugelassene Online-Apotheke?
  • Name des Apothekers aufgeführt?
  • Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer genannt?
  • Neues EU-Sicherheitslogo vorhanden?
  • AGBs vorhanden?
  • Lieferung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur gegen Originalrezept?

Haben Sie Zweifel an der Seriösität eines Anbieters im Medikamentenversand, wenden Sie sich an faelschermelden(at)bvdva.de. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne weiter.

EU-Logo zur Überprüfung der Legalität der Webseite (Quelle: BfArM)

Vorsicht vor gefälschten Arzneimitteln

(Informationen des Bundeskriminalamtes)

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