Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken bedauert sehr, dass im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD die Passagen auftauchen, man wolle sich für ein RX-Versandverbot einsetzen. Die Formulierung ist nicht absolut, das lässt etwas Spielraum. Die SPD hat sich seit dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 für eine zukunftsfähige Regelung in Deutschland eingesetzt – angelehnt an einen Gesetzentwurf aus 2006, der eine Höchstpreisregelung vorsieht. Dass es in der vor uns liegenden Legislaturperiode dazu offenbar nicht kommen soll, ist für Patienten, Verbraucher und die Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedauerlich.
Eine seit über 14 Jahren geltende und funktionierende Regulierung einfach rückgängig zu machen, ist aus BVDVA-Sicht verfassungs- und europarechtlich sehr problematisch. Viele Organisationen und Institutionen – vom Sachverständigenrat über die Monopolkommission bis hin zum Bundesverband der Verbraucherschützer – haben sich von Anbeginn gegen ein RX-Versandverbot ausgesprochen und mit uns die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Der BVDVA hat in einem europarechtlichen Gutachten sogar auf das Thema Staatshaftung hingewiesen. Dieser Punkt geht weit über die Gesundheitspolitik hinaus und hierüber wird zu reden sein.