Arzneimittelversorgung: Konsequentes Handeln gefragt


11.04.2017 Pressemitteilungen

"Doch sind Arzneimittel Vertrauensgüter. Damit ist es eine gesundheitspolitische Notwendigkeit, den Arzneimarkt zu regulieren", sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA. "Das bedeutet aber nicht, dass alles reguliert werden muss und ein Wettbewerb unter Apotheken nur über die Lage stattfinden sollte. In den Einzelhandel mit Arzneimitteln sollte langsam das Unternehmertum einziehen: Das käme letztlich der Versicherungsgemeinschaft zu Gute."

Gesundheitsmarkt trifft Wettbewerb

Mit dem gemeinsamen Binnenmarkt verfolgt die Europäische Union (EU) das Ziel, dass die Bürger preisgünstige und benötigte Produkte erhalten, auch im Gesundheitssektor. So stand schon 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die Wettbewerbsintensivierung auf der gesundheitspolitischen Agenda Deutschlands. Doch sind die Bemühungen der EU kaum fortgeschritten, wenn man auf die Preis- und Erstattungsregulierung von Arzneimitteln durch die nationalen Gesundheitssysteme blickt. Michael Coenen schrieb schon 2011 in der Arbeit "Wettbewerbspotenziale im deutschen Apothekenmarkt": "Die nicht anreizgerechte Finanzierung der Apotheken über satzungsgemäß festgelegte, einheitliche Gebühren ist zu kritisieren. Hierdurch wird der für einen funktionierenden Wettbewerbsprozess so wichtige Zusammenhang aus der Angebotsleistung einerseits und ihrer direkten Vergütung durch den Leistungsempfänger andererseits ausgeschaltet. Zwar können sich Apotheken durch ein qualitativ besonderes Angebot profilieren, ein solches wird jedoch schnell unwirtschaftlich, da die starre Gebührenordnung keine preisliche Differenzierung gegenüber den qualitativ weniger anspruchsvollen Konkurrenzangeboten zulässt." Der Gedanke war schon damals nicht neu: 2010 unterbreitete die Monopolkommission den Vorschlag, mit einer sogenannten Apothekentaxe den Wettbewerb zwischen den Apotheken anzuregen. Der Apotheker kann die Taxe bis zu einem Höchstpreis selbst festlegen, bisherige Vergütungsmodelle entfallen dafür komplett. Der Patient zahlt den Apotheker für Leistungen, die nicht direkt mit dem Preis eines Medikaments zusammenhängen: Lagerung, Distribution und Beratung. Der Vorschlag ist derzeit nicht mehr in der Diskussion.

Der BVDVA hat eine Höchstpreisverordnung vorgeschlagen, die für alle Apotheken gelten sollte, um die Inländerdiskriminierung durch das EuGH-Urteil zu beseitigen. Das würde gleichzeitig Potenziale im Apothekenmarkt freisetzen und den Patienten eine bequeme Versorgung auch durch Versandapotheken ermöglichen. Ein Verbot des Arzneiversands würde den Apothekenmarkt als Urgestein im Gesundheitswesen brandmarken - Wettbewerb ist nicht willkommen. Jetzt ist konsequentes Handeln gefragt, damit sich Apotheker beispielsweise Wettbewerbsvorteile an ländlichen Standorten erarbeiten können und nicht nur den Verschreibern nachziehen.


Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

Rückfragen: presse(at)bvdva.de – Udo Sonnenberg | http://www.bvdva.de/aktuelles/presse
Pressematerial (Logos, Fotos, Grafiken): http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/fotodatenbank


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