Häufige Fragen
Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind Apotheken, die eine gesonderte Versanderlaubnis nach § 11a Apothekengesetz besitzen. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken.
Ihre Aufgaben sind die qualitative und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, das Vorhalten eines Vollsortiments und eines Notfalldepots, die Beteiligung am Nacht- und Notdienst sowie die pharmazeutische Beratung und Betreuung ihrer Kunden.
Zugelassene deutsche Versandapotheken:
- kooperieren mit Krankenkassen und rechnen mit diesen ab
- versenden keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept
- betreiben keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- prüfen bei jeder Bestellung Wechselwirkungen und Doppelverordnungen
- sind nach ISO 9001 zertifiziert
- sind im Versandapothekenregister des BfArM (s.o.) registriert
- verfügen über eine Versandhandelslizenz
- informieren und beraten ihre Kunden online, per Telefon, E-Mail oder klass. per Post
- verfügen über Systeme zur Meldung und Abwehr von Arzneimittelrisiken
- besitzen ein vollständiges Impressum mit Adresse, zuständiger Behörde und verantwortlichem Apotheker auf ihrer Website.
Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind stets vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis. Sie sind Mitglieder der Apothekerkammern und finanzieren diese mit ihren Beiträgen - auch die Nacht- und Notdienste!
Der Arzneimittelversandhandel ist seit 2004 in Deutschland zugelassen (§ 43 Abs. 1 AMG).
Seit dem Jahr 2011 ist in Deutschland auch der Versand von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, gesetzlich zugelassen. Die Europäische Neuregelung dazu ist seit dem 28.02.2022 in Kraft - Artikel 104 Absatz 1 der VO 2019/6. Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Die neuesten Zahlen hat das Statistische Bundesamt im März 2025 veröffentlicht: LINK Demnach gaben 21 % der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren im Jahr 2024 an, Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel wie zum Beispiel Vitaminpräparate online gekauft zu haben. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren gestiegen: 2021 hatte er noch bei 16 % gelegen. Das ist also ein klar steigenden Tendenz.
2020 kauften 58 Prozent der Deutschen ihre Medikamente in einer Online-Apotheke. Dies zeigt eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom.
Versandapotheken stehen für höchste Kundenzufriedenheit: Über 90 Prozent der Befragten Kunden gaben an, dass Sie mit der angebotenen Auswahl und dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind. Außerdem wird die Liefergeschwindigkeit von 78 Prozent gelobt. 99 Prozent gaben zudem an, Arzneimittel auch in der Vor-Ort-Apotheke zu kaufen.
Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 8 Prozent mehr rezeptfreie Arznei- und Nichtarzneimittel (medizinischer Sachbedarf) im Versandhandelsmarkt erworben. Dieser Trend war über alle Kategorien hinweg sichtbar, jedoch bei Schlaf-/Beruhigungsmittel mit einem Anstieg um 22 Prozent am deutlichsten. Der Versandhandel erreichte bei OTC-Arzneimitteln und im Ergänzungssortiment lt. IGES im Jahr 2019 einen Marktanteil von 19 Prozent.
Jeder Apothekeninhaber in Deutschland kann eine Versandapotheke betreiben, wenn er die Genehmigung der zuständigen Behörde erhalten hat. Die erforderlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlich sinnvollen Betrieb einer Versandapotheke müssen überlegt sein: Wer im größeren Volumen tätig sein will, benötigt große Logistikflächen, einen großen Mitarbeiterstab sowie ein über den klassischen Apothekenbetrieb hinaus gehendes notwendiges Know-how. Das wiederum erfordert Investitionen und Engagement, die nicht jeder Apotheker resp. Marktteilnehmer erbringen kann oder möchte.
Das Risiko liegt vor allem darin, keinen ausreichend großen Marktanteil zu gewinnen, um die hohen Investitionen wieder einzunehmen. Auf der anderen Seite ist das wesentliche Strukturelement einer Versandapotheke zugleich ihr Vorteil: aus einer einzigen Versandeinheit können große Kundengruppen mit Arzneimitteln versorgt und hierüber Skaleneffekte realisiert werden.
Während das Einzugsgebiet einer lokalen Apotheke bei ca. 4.500 potenziellen Käufern liegt, verfügt eine Versandapotheke über das bundesweite Einzugsgebiet (ca. 70 Millionen erwachsene Menschen).
Anhand der Internetpräsenz kann der Verbraucher die Seriosität des Anbieters feststellen:
- Seriöse Anbieter geben im Impressum die volle Postanschrift, den Namen des verantwortlichen Apothekers, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die zuständige Apothekerkammer an.
- Die zugelassenen Versandapotheken sind auf der Website des BfArM (früher DIMDI) gelistet und erhalten von der Behörde das Sicherheitslogo.
- Seit Sommer 2015 ersetzt das EU-Sicherheitslogo das traditionelle "DIMDI-Logo". Für mehr Informationen siehe Reiter "Sichere Arzneimittel".
Versandapotheker sind Initiatoren und Motoren des Wettbewerbs: Mit günstigen Preisen, Gutscheinen, Bonusmodellen und Rabattsystemen bieten Versandapotheker ihren Kunden zuvor nicht da gewesene Vorteile an (OTC-Bereich). Der BVDVA plädiert auch im RX-Bereich für wettbewerbliche Elemente über den Preis - in klar geregelten Grenzen nach oben und unten. Unsere gesammelten Positionen finden Sie hier.
Im Jahr 2021 haben öffentliche Apotheken 30,9 Millionen Packungen kühlpflichtiger Arzneimittel auf ein Kassenrezept abgegeben, so das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut DAPI. Das entspricht etwa 4,7 Prozent der insgesamt 662 Millionen abgegebenen Packungen. Angesichts der Tatsache, dass 99 Prozent der von BITKOM (s.o.) befragten Personen ihre verschreibungspflichtigen Medikamente in Vor-Ort-Apotheken besorgen, handelt es sich bei temperaturempfindlichen Arzneimitteln um kein relevantes Geschäftsfeld der Versandapotheken. Diese Einschätzung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit basierend auf Daten aus 2018 getroffen und ist nach wie vor zutreffend.
Auch wenn die geschäftspolitische Relevanz in der Form nicht gegeben ist, so ist das Know-how bei deutschen Versandapotheken vorhanden, auch kühlpflichtige Arzneimittel ordnungsgemäß und sicher zu versenden.
Die Aufsichtspflicht, die durch den Apothekenleiter ausgeübt werden muss, kann in diesem Fall trotz der räumlichen Trennung jederzeit wirkungsvoll erfolgen. Die „Abgabe“ der Arzneimittel an die Kunden erfolgt im Versandbereich in Form der Übergabe der Sendungen an den jeweiligen Versanddienstleister. Diese erfolgt zu festgelegten Zeiten, so dass die Kontrolle „lediglich“ sicherstellen muss, dass vor der Übergabe etwaige Fehler wirksam erkannt und beseitigt werden können.
Außerdem könnte es hilfreich sein, dass dennoch ein Antrag zur Genehmigung dieser neuen Apothekenbetriebsflächen gestellt wird. Falls die Genehmigung versagt wird, kann gegen diesen Bescheid Beschwerde eingelegt werden und die Sache bei Bedarf durch ein Gericht geklärt werden. Einer solchen Klärung gehen die Aufsichtsbehörden teilweise auch aus dem Weg, wenn – wie bei Ihnen – schlüssige Argumente dafür vorliegen, dass die Bestimmungen des Apothekengesetz bzw. der Apothekenbetriebsordnung wirksam umgesetzt werden.
Bei dieser Thematik gelten unterschiedliche Regelungen für Apotheken und Privatpersonen. Für letztere hat der Zoll eine gute Übersicht online. Auch die EU-Kommission stellt hier hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Mit Blick auf Apotheken verweisen wir auf die sog. Länderliste des BMG (PDF). Sie ist seit 2011 gültig.
Auch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat hierzu Informationen eingestellt. In jedem Fall ist vor Versand oder Bezug zu prüfen, ob sich die geplante Aktivität im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegt. Arzneimittel sind ein besonderes Gut, es geht um die Gesundheit von Menschen.
