BVDVA fordert Weiterentwicklung der Apothekenversorgung

BVDVA fordert Weiterentwicklung der Apothekenversorgung

07.11.2025 Pressemitteilungen

Berlin, 7. November 2025 – Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung eingereicht. Der Verband begrüßt die Reformbestrebungen grundsätzlich, sieht aber in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf. Insbesondere im Hinblick auf die Fachkräftesicherung, die Vergütungsstruktur und die Integration digitaler Versorgungsformen. Bei der gestrigen Anhörung zu dem Paket im Bundesgesundheitsministerium waren wir als Fachverband eingeladen. Unser stv. Vorsitzender Dirk Düvel hat die Sitzung begleitet und unsere Positionen vertreten. Das Bundeskabinett will am 17. Dezember 2025 über den Entwurf beraten. Dann beginnt das parlamentarische Verfahren.

Faire Vergütung und effiziente Schiedsverfahren

Positiv bewertet der BVDVA die geplante Wiedereinführung der Skonti. Als Verband sprechen wir uns aber gegen die geplante Verhandlungslösung aus bei weiteren Anpassungen der Vergütung. Verhandlungen über die Apothekenvergütung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV haben erfahrungsgemäß bislang kaum zu tragfähigen Ergebnissen geführt. Wenn es dazu kommen sollte, bestehen wir darauf, dass die Fach- und Spezialverbände verbindlich in den Verhandlungsprozess einbezogen werden. Zudem braucht es automatische Anpassungsmechanismen – etwa bei Tarifsteigerungen – um dynamische Kostenentwicklungen fair abzubilden. Die im Entwurf vorgesehene Haftungsverteilung in der paritätischen Schiedsstelle lehnt der Verband ab. Wer potenziell haftet, entscheidet zaghaft oder gar nicht. Damit lässt sich keine wirksame Marktaufsicht sicherstellen.

Heilberufe-GmbH: Neue Perspektiven für junge Apothekerinnen und Apotheker

Der BVDVA begrüßt, dass der Entwurf das Thema Fachkräftemangel aufgreift und Maßnahmen zur erleichterten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vorsieht. Aus Sicht des Verbandes geht dies jedoch nicht weit genug „Wir brauchen eine Reform der Apotheken-Rechtsform, um jungen Menschen den Beruf der Apothekerin und des Apothekers wieder attraktiv zu machen“, fordert der BVDVA-Vorsitzende Heinrich Meyer. Mit einer „Heilberufe-GmbH“ könnten Berufseinsteiger unternehmerisch tätig werden, ohne das volle persönliche Haftungsrisiko tragen zu müssen. Analog etwa zu einer Partnerschaftsstruktur in Kanzleien. Gerade spezialversorgende Apotheken, die hohe Investitionen in GMP-Labore und Logistik tätigen, profitieren von einer solchen Rechtsform. Sie stärkt die Innovations- und Investitionsbereitschaft, sichert die Versorgung und ist kostenneutral für die Solidargemeinschaft.
„Volle Haftung bei gleichzeitig begrenzter unternehmerischer Freiheit ist auf Dauer keine tragfähige Lösung“, so Heinrich Meyer. Er sieht die Heilberufe-GmbH als einen der Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Zukunftsfähigkeit des Apothekenmarkts.

Kühlpflicht und Telepharmazie: Praxistauglichkeit statt Überregulierung

Mit Blick auf die geplanten Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung warnen wir vor unverhältnismäßigen Anforderungen an den Arzneimittelversandhandel bei kühlpflichtigen Arzneimitteln. Die Formulierung, wonach künftig „für Kühltransporte geeignete Transportunternehmen“ beauftragt werden müssen, könnte den Versand mit validierter passiver Kühlung faktisch ausschließen. Die bewährte passive Kühlung erfüllt bereits alle Anforderungen der Arzneimittelsicherheit. Neue Auflagen würden nicht nur Kosten und Bürokratie erhöhen, sondern auch die pharmazeutische Versorgung insgesamt gefährden. Im Übrigen ist bei B2C (Business to Consumer) keine Kontrolle vor Ort mit Blick auf die Lagerung der ausgelieferten Arzneimittel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich.

Im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen fordert der Verband eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Telepharmazie. Gerade Dienstleistungen wie die Polypharmazieberatung lassen sich effizient und sicher telepharmazeutisch erbringen. Dafür muss die Telepharmazie konsequent in die pharmazeutischen Dienstleistungen integriert werden. Außerdem muss Versandapotheken der Zugang zur ePA (elektronische Patientenakte), etwa über CardLink, ermöglicht werden. Nur so kann der digitale Fortschritt in der Arzneimittelversorgung auch wirklich bei den Menschen ankommen. "Die Telepharmazie hilft Versandapotheken dabei, zum Wohle der Patientinnen und Patienten eine flächendeckende Versorgung mit pharmazeutischen Dienstleistungen niedrigschwellig anzubieten und sicherzustellen,“ sagt BVDVA-Vorständin Marion Wüst.


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