Der Weg ist frei: elektronisches Rezept braucht einen Standard

Der Weg ist frei: elektronisches Rezept braucht einen Standard

07.07.2020 Meldungen

Zu den Anwendungen, die ab 2021 verfügbar sein sollen, gehören die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Auf diese Apps warten viele Deutsche bereits: Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Nielsen, die Anfang 2020 im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) stattfand, haben gut 70 Prozent der Deutschen einen positive Einstellung gegenüber der E-Patientenakte. Die TK beauftragte Forsa mit einer ähnlichen Umfrage: 62 Prozent der Deutschen sprechen sich für elektronische Rezepte aus und möchten sie nutzen.

Freie Apothekenwahl beim E-Rezept

Mit einer App lässt sich das E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen und in der Apotheke einlösen. Ob Versandapotheke oder eine Offizin vor Ort: Patienten haben gesetzlich festgeschrieben die freie Apothekenwahl und niemand darf sie dabei beeinflussen – weder Ärzte noch Krankenkassen. Deshalb ist es auch sehr zu befürworten, dass die App für das E-Rezept zentral von der gematik entwickelt und betrieben wird. So haben wir einen Standard und keinen Wildwuchs an Apps, der die Patienten überfordern und Einfallstore für Betrug öffnen könnte. Die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente ist im Jahr 2021 freiwillig und wird ab 2022 verpflichtend sein.

Übrigens: Weitere Fragen rund um die innovative Arzneimittelversorgung werden auch auf dem BVDVA-Kongress #bvdva20 voraussichtlich am 15. und 16. Oktober in Berlin diskutiert werden.


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