E-Rezept-Versand an Stammapotheke

E-Rezept-Versand an Stammapotheke

25.09.2026 Meldungen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat einstimmig empfohlen, eine richtungsweisende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „zur Erwägung“ zu überweisen. Der Kern der Forderung: Patientinnen und Patienten sollen das Recht erhalten, ihr E-Rezept digital direkt von der ausstellenden Arztpraxis an ihre bevorzugte Apotheke – etwa eine Versand- oder Stammapotheke – übermitteln zu lassen. Ein Vorstoß, der das Potenzial hat, die digitale Patientenreise maßgeblich zu vereinfachen. Der BVDVA unterstützt diese Forderung!

Freie Apothekenwahl vs. Zuweisungsverbot

Bislang steht der direkten Übermittlung von Rezeptdaten aus der Praxis an die Apotheke das gesetzliche Zuweisungs- und Makelverbot im Apothekengesetz entgegen. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass die freie Apothekenwahl gewahrt bleibt und unzulässige wirtschaftliche Absprachen oder Verflechtungen zwischen Ärzten und Apotheken unterbunden werden.

Die Realität vieler Patientinnen und Patienten – insbesondere von chronisch Kranken, älteren oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen – sieht jedoch anders aus: Sie nutzen etablierte Versorgungsstrukturen, vertrauen ihrer Stammapotheke oder schätzen den komfortablen Lieferservice von Versand- und Vor-Ort-Apotheken. Der Petent schlägt daher vor, die Weiterleitung der Rezeptdaten über einen sicheren Maildienst auf Basis einer einmaligen, schriftlichen Patienteneinwilligung zu ermöglichen, die jederzeit widerrufbar ist.

Petitionsausschuss sieht Abwägungsbedarf bei Digitalisierung

Der Petitionsausschuss teilt die Grundhaltung, dass der Schutz vor unzulässigen Kooperationen essenziell bleibt. Gleichzeitig betont der Ausschuss jedoch, dass die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens neue, nutzerfreundliche Versorgungswege ermöglicht.

In seiner Begründung führt der Ausschuss aus, dass Schutzprinzipien und Versorgungskomfort gegeneinander abgewogen werden müssen. Vereinfachungen für Patientinnen und Patienten sowie für die Leistungserbringer seien wichtige Faktoren im modernen Versorgungsalltag. Das Votum „zur Erwägung“ ist damit ein klares Signal an die Bundesregierung, bestehende Hürden zu überprüfen und Lösungen für eine reibungslose digitale Weiterleitung zu entwickeln.

Einordnung aus Sicht des BVDVA

Für den BVDVA unterstreicht dieser Schritt, wie wichtig eine konsequente Ausrichtung der E-Rezept-Prozesse an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ist. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht an starren analogen Hürden verharren, sondern muss den sicheren und komfortablen Zugang zur Arzneimittelversorgung unterstützen. Eine rechtssichere, datenschutzkonforme und einwilligungsbasierte Übermittlung von E-Rezepten stärkt die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und fördert zukunftsfähige Versorgungsmodelle.


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