Erste Lesung ApoVWG

Erste Lesung ApoVWG

16.02.2026 Meldungen

Am 26. Februar 2026 findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) statt.

Das Kabinett hatte den Entwurf am 17.12.2025 verabschiedet

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken – insbesondere im ländlichen Raum – zu verbessern und ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Arzneimittelversorgung dauerhaft zu sichern. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Stärkung der Eigenverantwortung der Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie zur flexibleren Nutzung pharmazeutischer Fachkräfte. Zudem sollen Apotheken zusätzliche Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen können.

Neuerungen bei Rabattarzneimitteln

Zu den zentralen Regelungen gehören erweiterte Austauschmöglichkeiten bei nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln, um eine schnellere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Begrenzung der sogenannten Nullretaxation in bestimmten Fällen vorgesehen, wenn formale Abweichungen vorliegen, das abgegebene Arzneimittel jedoch in Wirkstärke, Packungsgröße und Anwendungsgebiet dem verordneten Präparat entspricht.

Beschluss Bundesrat

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 Stellung genommen und unter anderem weitergehende Prüfaufträge, etwa mit Blick auf den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, formuliert. In ihrer Gegenäußerung vom 11. Februar 2026 hat die Bundesregierung zu den einzelnen Punkten Stellung bezogen, teilweise Änderungswünsche abgelehnt und in einzelnen Bereichen Prüfzusagen erteilt.

Das ApoVWG ist verfassungssystematisch ein sog. Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass der Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG zwar Einwände erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen, aber der Bundestag diesen Einspruch des Bundesrates letztlich überstimmen kann. 

Der BVDVA hat das nun begonnene parlamentarische Verfahren aufmerksam im Blick und wird den weiteren Verlauf eng begleiten. Eine Anhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 4. März 2026 geplant. Das wird nach den Diskussionen der zurückliegenden Wochen eine weitere Möglichkeit sein, die guten Argumente für den Versorgungskanal online in den Gesetzgebungsprozess konstruktiv einzubringen.


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