FinanzKommission Gesundheit
31.03.2026 Meldungen
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat ihren ersten Bericht am 30. März 2026 übergeben und damit zur Diskussion gestellt. Wir haben uns den Teil, der sich mit Arzneimittel und damit maßgeblich mit den Apotheken befasst genauer angeschaut.
Arzneimittelausgaben
Der Arzneimittelbereich stellt mit rund 58 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 18 Prozent der GKV-Ausgaben einen der größten Kostenblöcke im Gesundheitssystem dar. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Finanzkommission Gesundheit das zentrale Ziel, die Ausgaben durch eine stärkere Kostendämpfung zu begrenzen. Dies soll insbesondere durch mehr Wettbewerb, eine intensivere Regulierung sowie eine stärkere Steuerung des Systems erreicht werden. Konkret setzt die Kommission auf einen verstärkten Preiswettbewerb, den Ausbau selektiver Vertragsmodelle und Ausschreibungen sowie auf eine Begrenzung von Vergütungssteigerungen. Insgesamt deutet dies auf eine grundlegende Verschiebung hin: weg von einem freien Markt hin zu einem stärker gesteuerten System.
Vertragsapotheken
Ein zentrales Instrument in diesem Zusammenhang ist die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen im Apothekenbereich, insbesondere bei der Herstellung von Zytostatika und anderen patientenindividuellen Arzneimitteln. Krankenkassen sollen künftig wieder die Möglichkeit erhalten, bestimmte Apotheken im Rahmen von Vergabeverfahren exklusiv mit der Versorgung zu beauftragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Einsparungen in Höhe von etwa 20 bis 30 Prozent zu realisieren, was einem Volumen von rund 200 bis 300 Millionen Euro entspricht. Die erwarteten Auswirkungen sind jedoch erheblich: Es ist davon auszugehen, dass sich der Markt auf wenige, meist größere Apotheken konzentriert, während kleinere Anbieter Aufträge verlieren. Gleichzeitig könnten bestehende Kooperationen zwischen Arztpraxen und Apotheken aufgelöst werden. Besonders kritisch ist zudem die Einschränkung der freien Apothekenwahl, da Ärzte in solchen Modellen nur noch mit den jeweils vertraglich gebundenen Apotheken zusammenarbeiten dürfen. Damit würde faktisch ein System wieder eingeführt, das bereits 2017 aufgrund von Versorgungs- und Wettbewerbsproblemen abgeschafft wurde.
Vergütung
Neben den Ausschreibungen enthält der Bericht weitere Maßnahmen mit direkter Relevanz für Apotheken. So soll die geplante Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro nicht sofort umgesetzt, sondern bis 2031 schrittweise eingeführt werden. Die Anpassung soll sich dabei an der Grundlohnrate sowie an einem noch zu entwickelnden Kostenindex orientieren. Dies führt in der Praxis zu einer gedämpften Vergütungsentwicklung und bedeutet gleichzeitig eine stärkere staatliche Steuerung der Apothekenvergütung.
Auch im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen sieht die Kommission Handlungsbedarf. Vorgesehen ist die Rückführung von Überschüssen in Höhe von 550 bis 600 Millionen Euro aus dem Nacht- und Notdienstfonds. Zwar sind damit keine unmittelbaren Leistungskürzungen verbunden, jedoch sendet diese Maßnahme ein klares politisches Signal, dass die Finanzierung in diesem Bereich als überdimensioniert angesehen wird. Mittelfristig könnte daraus zusätzlicher Druck auf die bestehenden Leistungen entstehen.
Mehrwertsteuer und Selektivverträge
Darüber hinaus wird die derzeitige Umsatzsteuerbelastung auf Arzneimittel in Höhe von 19 Prozent thematisiert. Konkrete Reformvorschläge enthält der Bericht zwar nicht, dennoch wird das Thema als potenzieller politischer Prüfpunkt eingeordnet.
Ergänzend ist zu beobachten, dass die Kommission insgesamt auf eine stärkere Nutzung von Selektivverträgen sowie auf Preis-Mengen-Regelungen setzt. Dies würde die Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen deutlich erweitern und gleichzeitig den Handlungsspielraum der Apotheken weiter einschränken. Insgesamt ergibt sich daraus das Bild eines Gesundheitssystems, in dem die Rolle der Kassen als zentrale Steuerungsakteure deutlich gestärkt wird, während marktwirtschaftliche Elemente und die Autonomie der Leistungserbringer zunehmend in den Hintergrund treten.
