INTERPOL koordinierte Aktionswoche "Operation PANGEA XIII" gegen den illegalen Internethandel mit Arzneimitteln

INTERPOL koordinierte Aktionswoche "Operation PANGEA XIII" gegen den illegalen Internethandel mit Arzneimitteln

12.03.2020 Meldungen

Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind alle sicher und verlässlich. Das BKA (Bundeskriminalamt) hat in einem Flyer beschrieben, wie man in Deutschland berechtigte Versandapotheken erkennt: „Behördlich registrierte Versandhändler und Apotheken müssen seit Oktober 2015 das Sicherheitslogo der Europäischen Union auf ihren Seiten führen. Die Echtheit können Sie durch einen einfachen Klick auf das Logo in der Internetpräsenz des Versandhändlers überprüfen. Sie werden dann zu dem entsprechenden Registereintrag dieses Händlers beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) weitergeleitet und können den dortigen Sicherheitshinweisen folgen.“

Das sollte Sie stutzig machen

  • Keine ordentliche Versandapotheke erstellt online Rezepte. Um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen zu können, müssen Sie das von Ihrem Arzt ausgestellte Rezept im Original der Versandapotheke zusenden. Auch das bald eingeführte E-Rezept muss digital legitimiert werden und eine Apotheke kann es nicht selbst ausstellen.
  • Versandapotheken sind gesetzlich verpflichtet, Kunden rund um die Anwendung von Arzneimitteln zu beraten. Die Beratungshotline muss mit deutschsprachigem pharmazeutischem Personal besetzt sein – ebenso Chats oder Beratung per E-Mail.
  • Keine seriöse Versandapotheke wirbt mit überzogenen Werbeversprechen. Es gibt weder Allheilmittel, noch Arzneimittel, die für alle Verbraucher nebenwirkungsfrei sind.

Sollten Sie auf einen vermutlich illegalen Anbieter aufmerksam werden, können Sie ihn bei jeder Polizeidienststelle / Staatsanwaltschaft melden. Hinweise nimmt auch die Arzneimittelüberwachung ihres Bundeslandes oder der BVDVA (faelschermelden@bvdva.de) entgegen.

Tipp des BKA: „Kaufen Sie daher Arzneimittel im Internet nur über Apotheken, die über eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland verfügen.“

Weitere Informationen zum Thema stehen unter folgenden Seiten bereit:

http://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Arzneimittelkriminalitaet/arzneimittelkriminalitaet.html

https://www.bvdva.de/medikamentenversand

Ansprechpartner der Arzneimittelüberwachung: http://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html

In Deutschland zugelassene Arzneimittel: http://www.pharmnet-bund.de

Übersicht aller in Deutschland berechtigten Versandapotheken: https://www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/versandhandel/haendler/index.html

Themen rund um den Handel mit Arzneimitteln werden auch auf dem 13. BVDVA-Kongress am 18. und 19. Juni in Berlin intensiv diskutiert werden. Verfolgen kann man die Diskussionen rund um innovative Arzneimittelversorgung übrigens auch auf Twitter unter #bvdva20


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