Königsanwendung E-Rezept - Stand der Dinge

Königsanwendung E-Rezept - Stand der Dinge

23.11.2022 Meldungen

Digitalisierungsgesetze

Das E-Rezept ist allerdings nur ein kleiner Ausschnitt aus dem großen Überthema "Digitalisierung des Gesundheitswesens". Die Gesetzgebung der letzten Jahre hat einiges auf den Weg gebracht, eine flächendeckende Einführung des E-Rezepts aber noch nicht bewirkt. Die drei "großen" Digitalisierungsgesetze der 19. Legislatur waren das DVG, PDSG u. DVPMG. Hinzu kam das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dem voran gegangen war schon 2015 das sog. "E-Health-Gesetz" (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen). Es trat am 29.12.2015 in Kraft. Aktuellstes und noch im parlamentarischen Verfahren steckendes Gesetzeswerk ist der "Omnibus" KHPflEG - Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Der Fahrzeugbegriff kommt daher, weil das Artikelgesetz eine Reihe von unterschiedlichen Problemfeldern adressiert. Konkret mit Blick auf das E-Rezept geht es um das SGB V (§§ 360 u. 361a). 

Stand der Gesetzgebung

Hierzu fand am 09.11. eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Es ging allerdings nur in einer sehr kurzen Sequenz um das E-Rezept. Nichtsdestotrotz, werden zwar aktuell E-Rezepte ausgestellt, der Roll-out kommt aktuell aber nicht voran. Die Gründe dafür sind vielfältig, haben u.a. auch mit Datenschutz zu tun. Nach dem Start am 01.09. - seither sind lt. gematik TI-Dasboard über 660k E-Rezepte (Stand 20.11.) ausgestellt und abgerechnet worden - wurde das Verordnungsverfahren in den Pilotregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe aus eben jenen datenschutzrechtlichen Gründen nahezu eingestellt. Die zwei grundsätzlich vorgesehenen Wege der Einlösung - gematik bzw. E-Rezept-APP und Token-Ausdruck - wurden erweitert, um die sog. "eGK-Lösung", den Prozess für die Verordnungsgeber, zu erleichtern. Grund dafür war wiederum die Tatsache, dass ein einfacher Übermittlungsweg (Email/App-Benachrichtigung/SMS) an die Patient:innen datenschutzrechtlich nicht erlaubt ist.

Junge Menschen können das E-Rezept kaum abwarten

Wie geht es nun weiter? Zunächst schafft die Tatsache, dass jeden Tag etwa 10.000 E-Rezepte "durchlaufen", schon Fakten. Das wird sich weiter entwickeln. Im Übrigen auch eine starke Forderung insbesondere der jüngeren Verbraucher:innen, wie eine jüngere Erhebung des IT-Branchenverbandes BITKOM zeigt: Demzufolge wollen 50 Prozent der 16- bis 29-Jährigen ihre Rezepte künftig überwiegend digital einlösen. 75 Prozent kritisieren die verspätete Einführung in Deutschland. Der Druck wächst also spürbar. Die bereits erwähnte "Stecklösung" über die eGK der Patient:innen ist eine Hilfskrücke, sie wird die Einführung des E-Rezepts aber lt. Ärztebeteuerung mit beschleunigen. Die datenschutzkonforme Spezifikation für die TI läuft bereits im Hintergrund und soll ca. Mitte 2023 abgeschlossen sein. Konkret nützt diese Variante aber keiner einzigen Internet-Apotheke; außer den Mutterapotheken der deutschen Versandapotheken.

APP-light und Versandhandelslösung

Darum ist es für die Informationshoheit und Entscheidungsfreiheit der Patient:innen wichtig, bis auf Weiteres einen Ausdruck vom Arzt zu fordern, um „Verschreibungsklarheit“ zu haben. Mit dem Token in der Hand, kann das Rezept dann über die Kunden-APP der Wunschapotheke bequem selbst eingelöst werden. Lt. gematik soll es auch eine Art "gematik-APP-light" geben, also die Nutzung der gematik/E-Rezept-APP ohne PIN. Wann das genau sein wird, ist noch offen. Vorgesehen im KHPflEG ist die verbindliche Aussendung der PIN für die eGK seitens der Krankenkassen, um sich leicht identifizieren zu können. Eine Frist für diese Ausgabe der Kartenanbieter, also der Krankenkassen gibt es aktuell aber nicht.

Eine weitere Idee ist gewissermaßen ein digitales Add-On zur reinen Stecklösung, damit eine Verordnung auch online eingelöst werden kann. Das erfordert aber technischen Aufwand, behördliche Abstimmungen und weitere Tests. Es bleibt also spannend in Sachen E-Rezept. Allerdings - und das mag tröstlich sein - ist der Umkehrpunkt überschritten. Jetzt heißt es, die Diskussion weiter zu führen, den Willigen Umsetzungsmöglichkeiten an die Hand geben und für digitale Prozesse im Gesundheitswesen aktiv einzutreten und zu werben.


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