Unternehmertum durch variable Apothekenabgabepreise

Unternehmertum durch variable Apothekenabgabepreise

25.04.2017 Pressemitteilungen

Preiswettbewerb stärkt Versorgung

Das EuGH sieht keine Hinweise darauf, dass ein Preiswettbewerb die Notfallversorgung in Deutschland gefährdet. Derzeit sind aber alle deutsche Apotheken, auch die Versandapotheken, weiter an den festen Abgabepreis gebunden und Versandapotheken im Ausland dürfen Rabatte geben. Eine Inländerdiskriminierung liegt vor. „Ein generelles Verbot des rezeptpflichtigen Arzneimittelversands ist aber keine Lösung. Es würde das deutsche Gesundheitswesen nicht weiterbringen und eine Lösungsoption für eine zukunftsfähige, flächendeckende Arzneimittelversorgung ginge verloren“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.

Bisher schmälern höhere Serviceleistungen den Gewinn der Apotheken. Der Preiswettbewerb könnte die Versorgung sogar stärken, wenn für Service auch angemessene Preise verlangt werden könnten, wie es in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert wird.

Bereits 2006 war eine Höchstpreisverordnung für Medikamente auf dem Tisch der Politik. Doch traditionelle Apothekerverbände wehren sich auch heute noch vehement gegen die Chance, wirklich kaufmännisch handeln zu können. Dabei könnten variable Apothekenabgabepreise Einiges zum Positiven bewegen.

 

Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

Rückfragen: presse(at)bvdva.de – Udo Sonnenberg | http://www.bvdva.de/aktuelles/presse
Pressematerial (Logos, Fotos, Grafiken): http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/fotodatenbank


Beitrag teilen:
Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.