Wettbewerb auf Augenhöhe - jetzt!
21.04.2026 Meldungen
Warum Pauschalkritik dem Apothekenmarkt nicht weiterhilft
In der aktuellen Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die geplante Reform der Arzneimittelzuzahlungen kochen die Emotionen hoch. Wieder einmal steht der Vorwurf im Raum, der Versandhandel würde sich durch die Umgehung von Zuzahlungspflichten einen unfairen Vorteil verschaffen. Die ABDA spart dabei nicht mit Kritik an ausländischen Versandapotheken und fordert schärfere Sanktionen.
Wir als BVDVA stellen hierzu unmissverständlich klar: Wettbewerbliche Gleichbehandlung ist für uns kein Schlagwort, sondern die Grundvoraussetzung für eine zukunftssichere Patientenversorgung. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass fairer Wettbewerb auf Fakten basieren muss und nicht auf dem Versuch, den digitalen Fortschritt durch bürokratische Hürden auszubremsen.
Preisbindung und europäisches Recht - das sind die Fakten
Die ABDA wirft einzelnen Marktteilnehmenden vor, Zuzahlungsverzichte als „gezieltes Marketinginstrument“ zu nutzen und damit die Preisbindung zu unterwandern. Dabei wird oft übersehen: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben in ihren Urteilen klargestellt, dass die strikte Preisbindung für ausländische Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist.
Es geht hier nicht um „Trickserei“, sondern um die Anwendung geltenden Rechts innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Wenn Anbieter wie z.B. Redcare/Shop-Apotheke auf Boni setzen, ist das eine Reaktion auf die Bedürfnisse der Patienten nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Wettbewerb führt zu besseren Leistungen für die Versicherten. Ein Prinzip übrigens, das in fast allen Lebensbereichen gilt und auch dem Gesundheitswesen guttun würde.
Die „Paritätische Stelle“: Phantom-Risiken statt echter Lösungen?
Die Forderung der ABDA, die Zuzahlungspflicht über neue, „effektiv sanktionierbare“ Vorschriften im SGB V durchzusetzen, ist aus unserer Sicht ein Rückschritt. Die Behauptung, die Mitglieder der Paritätischen Stelle könnten aufgrund von Haftungsrisiken gegenüber finanzstarken Versendern nicht agieren, greift zu kurz. Anstatt neue Sanktionsregime aufzubauen, die letztlich nur die Bürokratie aufblähen, sollte der Fokus auf einer modernen, digitalen Abwicklung liegen. Wer den Wettbewerb allein über Verbote regulieren will, ignoriert, dass Patienten heute Transparenz und digitale Einfachheit erwarten.
Das wahre Problem ist die mangelnde Digitalisierung
Ein Punkt, in dem wir der ABDA zustimmen: Der administrative Aufwand für Apotheken steigt. Dass die Apotheken vor Ort das Inkasso für die Krankenkassen übernehmen und dafür oft noch Kritik der Patienten ernten, ist eine Belastung. Doch die Lösung kann nicht darin bestehen, den Versandhandel in dasselbe Korsett zu zwängen. Der „erhebliche zusätzliche Aufwand“, den die Vor-Ort-Apotheken beklagen, ist primär ein Symptom fehlender digitaler Prozesse. Während der Arzneimittelversandhandel durch automatisierte Abläufe und das E-Rezept bereits zeigt, wie effizient Verwaltung sein kann, leidet das traditionelle System unter manuellen Schritten und Prozessrisiken.
„Wettbewerbliche Gleichbehandlung bedeutet für uns nicht, dass alle unter den gleichen veralteten Strukturen leiden müssen, sondern dass alle die gleichen Chancen erhalten, Patienten modern und effizient zu versorgen,“ beton der BVDVA-Vorsitzende Heinrich Meyer.
Kooperation statt Konfrontation
Der BVDVA steht für einen Apothekenmarkt, in dem die Leistung für den Patienten zählt. Pauschale Vorwürfe und die Forderung nach immer neuen Verboten helfen weder den Apotheken vor Ort noch den Patienten. Wir fordern daher eine sachliche Diskussion über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Eine Erhöhung der Zuzahlungen ist für viele Versicherte eine Belastung – gerade deshalb braucht es einen funktionierenden Wettbewerb, der Anreize für eine wirtschaftliche Versorgung setzt. Gleichbehandlung ja – aber bitte auf dem Niveau des 21. Jahrhunderts!
