Wie geht es weiter mit dem E-Rezept?

Wie geht es weiter mit dem E-Rezept?

28.01.2022 Meldungen

Erweiterte Testphase für das E-Rezept

Es steht die Zahl 30.000 E-Rezepte im Raum, die bis zum 30.03.2022 erfolgreich den gesamten Prozess von der Ausstellung beim therapierenden Arzt bis zur vollständigen Erstattung durch die Krankenkasse durchgelaufen haben sollen.

Acht SMC-B für verschieden Versorgungsbereiche

Ein wichtiger Punkt für die deutschen Versandapotheken waren/sind die SMC-B-Karten. Die SMC-B ist ein wichtiger Baustein für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). SMC-B steht für "Secure Module Card – Betriebsstätte". Hier wurde die Regelung getroffen, dass alle Apotheken über ihre zuständige Kammer, also die Körperschaft des öffentlichen Rechts (Pflichtmitgliedschaft), die entsprechende Zuteilung bekommen. Mit den jüngsten Beschlüssen der Gesellschafterversammlung ist hier die Anzahl acht für die verschiedenen Versorgungsangebote wie beispielsweise die Heimversorgung, die Zytostatika-Versorgung oder eben der Arzneimittelversandhandel bestätigt worden. Hierzu gab es bereits einen Beschluss der gematik vom 05.11.2021 (veröffentlicht am 25.11.).

Seinerzeit wurden die Landesapothekerkammern um die entsprechende Prüfung und die Entwicklung eines Herausgabeverfahrens bis spätestens zum 01.01.2022 gebeten. Dieser Zeitraum wurde nun seitens der Gesellschafterversammlung - lt. Bundgesundheitsministerium (BMG) - einstimmig auf den 30.06.2022 verlängert. Ab dann soll das E-Rezept regulär funktionieren. Voraussetzung: Genügend E-Rezepte kommen erfolgreich durch den Testbetrieb und die Leistungserbringer sind in ausreichender Anzahl "E-Rezept-Ready", wie es aus Gesellschafterkreisen heisst.

BVDVA-Vorstand begrüßt konstruktive Haltung der verfassten Apothekerschaft

Dazu sagt Roland Helle, der im BVDVA-Vorstand das Ressort IT-Themen und Telematikinfrastruktur betreut: „Endlich wird es möglich sein, dass Apotheken mit den zusätzlichen SMC-Bs ihre verschiedenen Versorgungsangebote wie Heim, Zyto, Versand etc. in der TI entsprechend abbilden können. So kann für den Patienten eine schnelle und spezifische Arzneimittelversorgung durch seine Apotheke auch über die TI ermöglicht werden.“ Auch dieses Jahr wird sich der BVDVA-Kongress am 2./3. Juni in Berlin mit dem Thema und den im Juni aktuellen Diskussionsstand beschäftigen. Jetzt anmelden und Tickets sichern. Vertreter:innen von Apotheken und Krankenkassen können ermäßigt buchen.

     


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