Zulässigkeit eines Rx-Versandverbots

Zulässigkeit eines Rx-Versandverbots

25.08.2026 Meldungen

Ist ein Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel in Deutschland unionsrechtskonform? Dieser Frage ist der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nachgegangen. Ein Gutachten (August 2026) des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Fachbereich EU 6) beleuchtet die rechtlichen Hürden für ein mögliches Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.

Ausgangslage 

Zwar lässt die EU-Richtlinie 2001/83/EG (Art. 85c) den Mitgliedstaaten grundsätzlich Raum für nationale Verbote beim Fernabsatz verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Rechtsprechung des EuGH (z.B. im Urteil DocMorris 2003) hat die Zulässigkeit von Versandverboten zum Schutz der Gesundheit prinzipiell anerkannt. 

Das Problem der Re-Regulierung

Da der Rx-Versandhandel in Deutschland bereits seit 2004 erlaubt ist, unterscheidet sich ein Neuerlass rechtlich deutlich von der bloßen Beibehaltung eines bestehenden Verbots.  Strenge Hürden durch den EuGH: Unter Verweis auf spätere EuGH-Urteile (wie Deutsche Parkinson 2016) betont der Wissenschaftliche Dienst, dass Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit strengen Nachweispflichten unterliegen. Dass der Markt seit über zwei Jahrzehnten ohne Kollaps der Vor-Ort-Versorgung funktioniert hat, erschwert die Rechtfertigung eines neuen Verbots erheblich.

Fazit des Gutachtens: Es bestehen erhebliche Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit einer Wiedereinführung des Rx-Versandhandelsverbots in Deutschland. Ohne stichhaltige wissenschaftliche Belege über akute Gefahren für die flächendeckende Versorgung lässt sich ein solches Verbot kaum vor dem EU-Recht rechtfertigen. Wir haben das Gutachten auf unserer Web-Seite verlinkt (unter "Rechtsaufsätze, juristische Einschätzungen").


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